Relevant ist der Inzidenzwert im jeweiligen Kreis bzw. der kreisfreien Stadt. Bei Überschreitung eines Wertes von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen greift die sogenannte „Notbremse“, die in § 16 der CoronaSchVO erläutert wird.
VIBSS: Aktuelle Coronaschutzverordnung – Positive Nachrichten für den Sport!
Auf der Seite vom Kreis Mettmann finden sich neben dem täglichen Sachstand zur Cornalage unter anderem nachfolgende wissenswerte Informationen:
- Einreisebestimmungen
- Finanzielle Hilfen
- Impfung
- Lieferdienste des lokalen Einzelhandels
- Multilingual information
- Notfallkontakte
- Quarantänepflicht
- Testmöglichkeiten im Kreis Mettmann
- Verordnungen & Beschlüsse
https://www.sonderlage-kreis-mettmann.de/